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   VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242   

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https://dejure.org/2020,88348
VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242 (https://dejure.org/2020,88348)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242 (https://dejure.org/2020,88348)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2020 - 14 ZB 19.39242 (https://dejure.org/2020,88348)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242
    Deshalb müssen im Einzel fall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Be teiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Ent scheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, B.v. 12.10.1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51/61 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242
    Im Asylverfahren dürfen bei Wahrung des rechtlichen Gehörs nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behörden auskünften - verwertet werden, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Ge richt im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden (BVerfG, B.v. 18.6.1985 - 2 BvR 414/84 - BVerfGE 70, 180 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242
    Soweit ein Ge richt einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten, liegt eine unzulässige Überraschungs­ entscheidung vor (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - DVBl 2015, 1381 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242
    11 Die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, ver mag grundsätzlich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (BVerfG, B.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273).
  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 14 ZB 16.30380

    Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242
    6 Zwar ergibt sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO), dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 01.10.1993 - 6 P 7.91

    Auseinandersetzung mit dem entscheidungserheblichen Vortrag eines

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242
    Dies ist nur der Fall, wenn Tatsachen oder Tatsachen komplexe übergangen werden, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (BVerwG, B.v. 1.10.1993 - 6 P 7.91 - NVwZ-RR 1994, 298 m.w.N.), was hier weder vorgetragen noch ersichtlich ist.
  • BVerwG, 29.12.1983 - 9 C 68.83

    Obliegenheit der Prozessbeteiligten - Rechtliches Gehör - Gerichtsbibliothek -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242
    Diese Erkennt­ nismittel müssen ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt sein (BVerwG, U.v. 29.12.1983 - 9 C 68.83 - InfAuslR 1984, 89).
  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 14 ZB 16.30133

    Unzureichende Darlegung der Zulassungsgründe für Berufung im Asylverfahren bei

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242
    13 Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu ge­ währen (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG), erfordert regelmäßig die substanti­ ierte Darlegung der rügenden Partei, dass sie sämtliche ihr verfahrensrechtlich eröff­ neten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, U.v. 29.6.2015 - 1 0 B 6 6 . 1 4 - j u r i s Rn. 5m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.8.2016 - 14 ZB 16.30133-juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.30242

    Kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Nichterscheinen zur

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242
    14 ZB 19.30242 Großes Staats­ W 8 K 18.32180 wappen.
  • VG Würzburg, 10.12.2018 - W 8 K 18.32180

    Erfolgloser, auf Konversion zum Christentum gegründeter Asylantrag einer Iranerin

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2020 - 14 ZB 19.39242
    14 ZB 19.30242 Großes Staats­ W 8 K 18.32180 wappen.
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